Kennst du den Bundesjugendausschuss (BJA)?

Wenn du dich schon mal gefragt hast, warum Themen im DREI D intensiv behandelt werden oder warum andere Themen in der Alpenvereinsjugend überhaupt Thema sind, dann wird dich dieser Artikel zum Bundesjugendausschuss bestimmt interessieren. Die Zusammensetzung und Funktion des Bundesjugendausschuss werden im Folgenden erklärt.

Die Zusammensetzung des BJA

Der Bundesjugendausschuss (im Folgenden BJA) besteht aus den Landesjugendteams und der Bundesjugendleitung.

Was ist die Bundesjugendleitung?

Die Bundesjugendleitung ist aus ehrenamtlichen Funktionär*innen (derzeit bis April 2023 Nicole Slupetzky, Sarah Schuster und Elke Bernhard) und dem hauptamtlichen Bundesjugendsekretär (derzeit Matthias Pramstaller) zusammengesetzt. Die ehrenamtlichen Funktionär*nnen der Bundesjugendleitung vertreten die Themen der Österreichischen Alpenvereinsjugend im Bundesausschuss des Alpenvereins. Der Bundesausschuss entscheidet über Vereinsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Er setzt sich aus den Präsidiumsmitgliedern und höchstens 20 weiteren Mitgliedern zusammen.

Wie oft sind die Treffen des BJA?

Der BJA hat zwei Mal im Jahr eine ordentliche Sitzung – beim Frühjahrstreffen und bei der Jahreshauptversammlung, dazu weiter unten im Text. Dazwischen gibt es auch ein bis zwei Online-Treffen, um die Themenentwicklung und Neuigkeiten oder bestimmte Themen zu besprechen. Gibt es wichtige, dringliche Themen, können außerordentliche Sitzungen einberufen werden.

Bei den Bundesjugendausschuss-Sitzungen werden vor allem Themen behandelt, die die Alpenvereinsjugend bundesweit betreffen und solche Themen, die die Alpenvereinsjugend definieren sollen.

Macht es Spaß, beim BJA dabei zu sein?

JA! Wahrscheinlich hast du jetzt das Wort „Sitzung“ und „Ausschuss“ ein paar Mal zu oft gelesen. Das Rahmenprogramm dieser Sitzungen ist vielfältig gestaltet – denn der Austausch zu den Themen spielt für die Zusammenarbeit eine essenzielle Rolle. Meist ist in den Sitzungen einfach zu wenig Zeit, um alle Ecken der Themen zu erörtern. Deshalb hier eine kurze Beschreibung, wie der Rahmen des BJA gestaltet ist.

Das Frühjahrstreffen findet an einem Wochenende im März oder April statt, geht von Freitag bis Sonntag und ist jedes Jahr in einem anderen Bundesland. Das Landesjugendteam des Bundeslandes, in dem es stattfindet, organisiert dieses Treffen gemeinsam mit den Hauptamtlichen. Bei dieser Zusammenkunft ist genug Raum, um sich auszutauschen und die gleichgesinnten Menschen kennenzulernen. Bei den Essen, Kaffeepausen und am Abend ergeben sich spannende Gespräche und mit Gleichgesinnten lässt sich auch gut Spaß haben.

Die Jahreshauptversammlung ist im Oktober. Hier finden sich neben den Landesjugendteams auch die Landesverbände, der Bundesausschuss und viele hauptamtliche Mitarbeiter*innen des Alpenvereins. Sie ist die perfekte Gelegenheit, um Themen eingehend zu besprechen. Am Sonntag des JHV-Wochenendes findet dann der BJA statt.

Wie kommen die Themen in den Bundesjugendausschuss?

Die Landesjugendteams sammeln durch ihre Vertreter*innen die Themen bei den Landesjugendtagen und oft auch in persönlichen Gesprächen mit den Alpenvereinsjugend-Sektionsteams.

Die Bundesjugendleitung ist auch in anderen Gremien und Sitzungen, wie zum Beispiel den Sitzungen der Bundesjugendvertretung, vertreten. Dort werden wichtige Themen der ehrenamtlichen und offenen Jugendarbeit besprochen und auch so finden grundlegende Themen der Jugendarbeit in die Sitzungen des BJA.

Die herausgefilterten Themen werden in den Sitzungen des BJA eingebracht und dort besprochen. Gibt es noch weiteren Informationsbedarf zu Themen, werden Arbeitsgruppen gebildet, die diese Informationen sammeln und sinnvolle weitere Vorgehensweisen vorschlagen.

Wozu braucht man Beschlüsse?

Die Alpenvereinsjugend Österreich hat bestimmte Themen, denen besonders viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dies braucht Ressourcen. Nehmen wir als Beispiel die Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts: Die Thematik ist so umfangreich, dass es eine Ausbildung dafür braucht und sich mehrere Personen mit diesem Thema beschäftigt haben. Anschließend wird dieses wichtige Thema kommuniziert – als Postaussendung kommt die neue Kinderschutzrichtlinie zu allen Funktionär*innen ins Haus. Diese Vorgänge brauchen Budget und Zeit für die Entwicklung und Umsetzung des Projekts. Damit der Bundesjugendsekretär dies in den Budgetverhandlungen gut vertreten kann, ist es wichtig, einen Konsens darüber zu haben, ob dieses Thema bundesweit als wichtig wahrgenommen wird und beschlossen wurde. Ein Beschluss startet und stärkt die Entscheidung, diese Mittel aufzuwenden.

Welche Beschlüsse hat es kürzlich im Bundesjugendausschuss gegeben?

Kinderschutzkonzept
Es ist eines der wichtigsten Themen des BJA im letzten Jahr, wurde bei der HV in Waidhofen beim BJA präsentiert und davor in Online-Meetings detailliert besprochen und in einem Umlaufbeschluss beschlossen. Es wird in die Familiengruppen- und Jugendleiter*innenausbildung als Inhalt aufgenommen. Es baut auf einem Grundsatz und Ziel des Österreichischen Alpenvereins auf: „Wir wollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die mit dem Österreichischen Alpenverein verbunden sind, vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen. Erwachsene übernehmen dabei besondere Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen.“ (aus dem Grundsatzpapier des Österreichischen Alpenvereins, 3. Ziele/Forderungen an die Vereinsarbeit).

Das Kinderschutzkonzept orientiert sich an den Anleitungen der Plattform Kinderschutzkonzepte, welchen den anerkannten Keeping-Children-Safe-Standards folgen. Das rechtliche Fundament ist die UN-Kinderrechtskonvention, die 1992 in Österreich genehmigt und ratifiziert wurde.

Mehr zum Bundesjugendausschuss findest du hier:

https://www.alpenverein.at/jugend/ueber-uns/Bundesjugendausschuss.php

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Vera Kadletz ist ehrenamtlich als Jugendleiterin in den Sektionen St.Gilgen und Innsbruck tätig.

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