Neues Weltnaturabkommen 2022 in Montreal beschlossen

Die Klimakrise ist momentan in aller Munde, jedoch ist sie leider nicht die einzige. Wir leben auch in einer massiven Biodiversitätskrise. Beide Krisen bedingen und verstärken sich gegenseitig und sind für uns Menschen lebensbedrohlich. Wissenschaftler*innen sprechen schon jetzt vom sechsten und größten Artensterben seit dem Ende der Dinosaurier.

Bereits im Jahr 1992 wurde bei der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro von den 196 Mitgliedstaaten das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“1 verabschiedet. Es trat 1993 in Kraft. Österreich ist seit 1995 Vertragspartei. Dieses Bündnis gilt bis heute als das wichtigste Abkommen für die Biodiversität und kann als das erste internationale und verbindliche Regelwerk gesehen werden, das Biodiversität global und umfassend behandelt. Ein internationales Umweltabkommen also. Bei diesem Vertrag wurden drei gleichwertige Ziele definiert:

  • Schutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
  • gerechte Aufteilung der Gewinne, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen

Bei der 15. Weltnaturkonferenz (COP15) vom 07. bis 19.12.2022 in Montreal in Kanada trafen sich die angesprochenen 196 Mitgliedstaaten, um neuerlich eine globale Übereinkunft zum Schutz der Natur auszuhandeln bzw. verbindliche Ziele festzulegen.

 

Im Rahmen der Weltnaturkonferenz beschlossen die fast 200 Vertreter*innen der Mitgliedstaaten ein neues wegweisendes Weltnaturabkommen: Ein globales Abkommen, das messbare Ziele bis 2030 festsetzt, um die Ursachen des Artensterbens und des Verlusts der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.

 

Dieses Abkommen enthält 23 ambitionierte Ziele, darunter das 30-x-30-Ziel. Dieses besagt, dass bis zum Jahr 2030 weltweit 30 Prozent der Landfläche und der Meeresgebiete unter Schutz gestellt werden sollen. Um dies zu erreichen, müsste sich die geschützte Fläche weltweit an Land verdoppeln und auf dem Meer vervierfachen. Allerdings stellen sich hier schon die ersten noch nicht geklärten Fragen: „Wie streng werden die Gebiete wirklich geschützt? Welcher Schutzstatus ist vorgesehen?“ Schutzgebiete können grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten, allerdings nur dann, wenn sie groß genug und gut miteinander verbunden sind, gut verwaltet bzw. betreut werden.

 

Eine weitere wichtige Frage ist, wo diese Schutzgebiete ausgewiesen werden. In besonders biodiversitätsreichen Regionen, in Wildnisgebieten, Gletschervorfeldern oder als Insel-Ökosysteme?

Ursprünglich war im Entwurf zu lesen, zehn Prozent der Gebiete besonders streng zu schützen, allerdings ist dies im aktuellen Abkommen nicht mehr enthalten.

Die EU jedoch geht diesen Weg weiter und will ein Drittel der geforderten Schutzgebietsfläche unter strengen Schutz stellen.1

 

Insgesamt gibt es in Europa schon eine Vielzahl unterschiedlicher Arten (Kategorien) von Schutzgebieten, die sich zum Teil überlappen bzw. direkt auf- oder übereinanderliegen. Laut dem EU-Umweltkommissar stehen in der EU insgesamt 26 Prozent der Flächen an Land unter Schutz. Bei den Meeresgebieten schaut es deutlich schlechter aus; erst elf Prozent der Flächen sind dort bisher geschützt. Eine wesentliche Hürde stellt die globale Fischerei dar. Diese gilt es, in den Griff zu bekommen.

 

Eine weitere Zielvorgabe im Abkommen von Montreal ist, dass 30 Prozent der zerstörten Ökosysteme wieder renaturiert werden, sodass Tier- und Pflanzenarten sich in den Lebensräumen wieder ansiedeln und sich erholen können.Im Abkommen wurde auch aufgenommen, schädliche staatliche Subventionen und Anreize abzubauen. Durch diese Abhängigkeiten entstehen oft künstliche Dilemmata, die sich nicht auflösen lassen und genau in die Gegenrichtung wirken.Das neue Regelwerk soll helfen, das weltweite Artensterben und den ständig voranschreitenden Lebensraumverlust zu stoppen und sogar umzukehren.

 

Ob durch das Abkommen von Montreal diese Ziele erreicht werden können, hängt nicht nur von den Zielvorstellungen ab, sondern vor allem davon, wie konsequent die Regierungen der Staaten diese in Angriff nehmen. Diese geradlinige Umsetzung und auch die dazugehörige Finanzierung werden über Erfolg und Gelingen entscheiden.

Besonders wichtig bei der Umsetzung wird sein, dass es am Ende um den Erhalt und die Wiederherstellung von Biodiversität geht und nicht nur um die Erreichung der Zielvorgabe 30-x-30. Natürlich dürfen dafür nicht nur Gebiete mit den geringsten Interessenskonflikten geschützt werden, also jene, wo es am wenigsten wehtut, etwa Wüstengebiete wie die Sahara oder die Antarktis, nur um die 30 Prozent zu erreichen.

Wie sieht die Situation in Österreich aus?

In Österreich sind derzeit 28 Prozent der Landesfläche naturschutzrechtlich durch unterschiedliche Kategorien geschützt.2 Darüber hinaus hat Österreich mit zwei Standorten Anteil am UNESCO-Weltnaturerbe “Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas”. Diese Standorte sind jedoch bereits in bestehenden Schutzgebieten integriert und werden nicht extra gezählt.

 

Auch in Österreich wird oft Kritik laut, dass nur ein kleiner Teil der ausgewiesenen Schutzgebiete unter strengem Schutz steht. Um das Ziel, zehn Prozent der Gebiete unter strengen Schutz zu stellen, zu erreichen, ist noch viel zu tun. Diese Kritik trifft auch auf die rechtlich verordneten Europaschutzgebiete zu, deren es in Österreich 281 gibt. Fehlende Managementpläne und fehlende definierte Schutzgüter werden hier als das Hauptproblem gesehen.

 

Österreich als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen greift in der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ in einem 10-Punkte-Programm die Zielsetzungen und Maßnahmen, sprich das 30-x-30-Ziel und die zehn Prozent strengen Schutz der EU auf. Dieses 10-Punkte-Programm wurde in einem sehr breit angelegten partizipativen Prozess erarbeitet und soll den Erhalt der biologischen Vielfalt in Österreich sichern und einen kleinen Beitrag für den langen, steinigen Weg aus der Biodiversitätskrise darstellen.

 

Info: Weltnaturkonferenz

Die erste UN-Weltnaturkonferenz (COP12) fand vom 28.11. bis 09.12.1994 in Nassau auf den Bahamas statt. Vertreter*innen von allen Mitgliedstaaten treffen sich seither alle zwei Jahre zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention und ihrer Weiterentwicklung. Die 15. Weltnaturkonferenz war für den 15.04.2020 geplant, musste aber auf Grund von Covid-19 verschoben werden und wurde anschließend in zwei Teilen abgehalten. Der erste Teil fand im Oktober im chinesischen Kunming statt und der zweite Teil vom 07.12. bis 19.12. im kanadischen Montreal, allerdings unter chinesischem Vorsitz.

 

+ posts

Birgit Kantner ist Mitarbeiterin in der Abteilung für Raumplanung und Naturschutz beim Österreichischen Alpenverein.

Comments are closed.