Ein Beitrag über die UN-Kinderrechtskonvention und den Alpenverein

„Wenn die Jugend selbstbewusst durch die Welt geht und gerne auf und in den Bergen unterwegs ist, wenn sie dabei alle gängigen Knoten- und Sicherungstechniken kennt, eine Wanderkarte lesen kann und bei der Tourenplanung auch noch das Wetter berücksichtigt, dann haben wir in der Alpenvereinsjugend eigentlich schon viel geschafft. Wie viel das eigentlich mit dem Einhalten der UN-Kinderrechte zu tun hat, ist uns dabei oft gar nicht bewusst.“

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft des Alpenvereins

Wir vermitteln Bergsport in all seinen Spielarten. Wir bringen die Jugend raus in die Natur und das zu allen Jahreszeiten und bei allen Wetterverhältnissen. Wir können uns sicher sein, dass die Grundwerte des Alpenvereins weitergetragen, dass unsere Wege geschützt, die Hütten gewartet und Tiere und Umwelt respektvoll behandelt werden. Kinder und Jugendliche sind die Zukunft des Alpenvereins. Zudem ist diese Zukunftsarbeit aber auch immer im gesamtgesellschaftlichen Geschehen zu betrachten und hier schließt sich der Kreis zu den UN-Kinderrechten, die in Österreich vor über 30 Jahren unterschrieben wurden. Seit 1992 verpflichtet sich Österreich dazu, die Kinderrechte in allen Bereichen einzuhalten.

Die UN-Kinderrechtskonvention

 

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Heute haben fast alle Mitgliedsstaaten der UNO, mit Ausnahme der USA, die Kinderrechte-Charta unterzeichnet.

Die Kinderrechte gelten in allen Lebensbereichen, sie sind also sowohl bei politischen Diskussionen als auch im Privaten zu berücksichtigen. Den insgesamt 54 Artikeln liegen vier Prinzipien zugrunde:

• Das Recht auf Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot)
• Kindeswohlvorrang
• Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
• Beteiligungsrecht

Das Recht auf Gleichbehandlung besagt, dass kein Kind benachteiligt werden darf, gleich welcher Herkunft oder Staatsbürgerschaft. Kinder müssen gleich behandelt werden, egal welche Sprache, Religion oder Hautfarbe sie haben und auch die politischen Ansichten eines Kindes müssen hinsichtlich der Gleichbehandlung berücksichtigt werden.

Kindeswohlvorrang: getroffene (politische) Entscheidungen müssen immer das Wohl des Kindes berücksichtigen, so das zweite Prinzip. Es besagt: “Das Wohl des Kindes hat Vorrang”.

Das Recht auf Leben und Entwicklung ist das dritte Prinzip. Hierbei geht es darum, einen Lebensraum für das Kind zu schaffen, in dem es sich entwickeln und entfalten kann. Bildung spielt hier ebenso eine Rolle wie gesundheitliche Versorgung.

Beteiligungsrecht: Im vierten Prinzip steht die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Sie sollen bei Entscheidungen aktiv mit eingebunden werden, es geht um die “Achtung von der Meinung des Kindes”.

Die UN-Kinderrechte in Österreich

Die Bundesjugendvertretung (BJV) weist in ihrem Schwerpunktjahr 2024 darauf hin, dass in Österreich bereits ein großer Teil der Kinderrechte umgesetzt wird, es aber immer noch Bereiche gibt, in denen es wichtig sei, nachzuschärfen. 2011 wurden sechs Gesetze in den Verfassungsrang gehoben und somit im Bundesverfassungsgesetz verankert. Eine Prüfung von Seiten des UN-Kinderrechtsausschusses steht 2025 an.

Gut aufbereitetes Infomaterial zur Kampagne „Unsere Rechte, eure Spielregeln“ findet ihr auf der Website der BJV.

Einen großen Bedarf sieht die Bundesjugendvertretung in den Bereichen Klimaschutz, psychische Gesundheit und in der Bekämpfung der Kinderarmut.

Bestärkt unterwegs mit der Alpenvereinsjugend

Psychische Gesundheit wird nachweislich am Berg gestärkt. Zum einen durch die Faktoren von Bewegung und Entspannung in der Natur, zum anderen in positiv gelebten Team- und Gruppenstrukturen. Weitere Schritte zur psychischen Gesundheit sind “kreatives Tun”, “Neues Lernen” und “sich beteiligen”. All das ist im Alpenverein und in der Alpenvereinsjugend gut möglich. Durch Vermittlung von Naturerlebnissen und -wissen, Planung und Durchführung von Green Events und dem sustainLabel, durch die Unterstützung der Anreisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und durch vieles mehr wird der Klimaschutz im Alpenverein gestärkt. Wir kümmern uns aktiv um den Erhalt der Natur, um sie auch für unsere Jugend und viele Generationen nach uns zu erhalten.

 

Recht auf Spiel und Freizeit, Inklusion & Gewaltprävention

 

Selbsterklärend ist auch der Artikel 31, in dem das Recht auf Spiel und Freizeit verankert ist. Hier die Vielseitigkeit der Alpenvereinsarbeit aufzuzählen, würde wohl den Rahmen sprengen. Benennen möchte ich aber an der Stelle die Möglichkeit von “Wald- und Wiesenschlachten”, die vielleicht mancherorts in Vergessenheit geraten würden und in Jugendgruppen immer wieder neue Beliebtheit finden.

In der Inklusionsarbeit hat sich mit dem Projekt „Alpenverein inklusiv“ und dem INKlettern sehr viel Positives und Mutmachendes getan. Hier kommt der Artikel 23 „Kinder mit Behinderung sollen ein erfülltes Leben haben“ zur Geltung – wie schön war der Moment, als 2019 ein ganzer Verein mit dem Team von ROL IT bei der inklusiven Transalp mitfieberte. Das ist gelungene Vereinsarbeit.

Hervorzuheben ist Artikel 19, in dem jedes Kind das Recht hat, vor jeglicher Form von Gewalt geschützt zu werden; dies ist in Österreich seit 1989 gesetzlich verankert. Mit dem 2023 bei der Hauptversammlung beschlossenen umfassenden Kinderschutzkonzept des Alpenvereins und der Alpenvereinsjugend Österreich werden klare Standards und Maßnahmen zum Schutz von allen Kindern und Jugendlichen im Verein geschaffen.

Feedback zu geben, wird in den Jugendgruppen immer wichtiger. Eine gemeinsame Sprache und eine gesunde Fehlerkultur sind uns ein Anliegen. Aktuell wird ein Online-feedback-Tool etabliert. Dieses wird in den nächsten Jahren auch in den Sektionen vermehrt umgesetzt werden. Eine Sprache zu stärken, die es jungen Menschen möglich macht, bei Problemen gehört zu werden, ist das große Ziel.

Gemeinsam für eine lebenswerte Zukunft

 

Die UN-Kinderrechte sind die Grundlage für die heutige Jugendarbeit. Gleichzeitig ist es wichtig, immer wieder einen Abgleich zu erlauben, zu reflektieren und in der Jugendarbeit gegebenenfalls nachzuschärfen. Es stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob die Arbeit der Alpenvereinsjugend auch wirklich für alle Kinder und Jugendliche unserer Gesellschaft zugänglich ist. Können sich alle Familien ein Ferienlager leisten? Wie können wir den politischen Kampf gegen Kinderarmut unterstützen? Ist die multikulturelle Vielfalt unserer Gesellschaft auch im Alpenverein vertreten?

Die Jugendarbeit des Österreichischen Alpenvereins zeigt, wie grundlegend gesellschaftliche Zukunfts-Themen im Österreichischen Alpenverein verankert sind. Lasst uns diese Arbeit gemeinsam stärken und machen wir sie sichtbar.

Illustrationen: Bundesjugendvertretung (BJV), Kampagne „Unsere Rechte, eure Spielregeln!“

+ posts

Caroline Rinner ist Sozialarbeiterin, Yogalehrerin, Gewaltfrei Leben Multiplikatorin und ehrenamtliche Koordinatorin zum Thema Gewaltprävention in der Alpenvereinsjugend.

Comments are closed.